Checklisten
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Pudelpointersieger
Der Titel Pudelpointersieger PPS wird dem Pudelpointer verliehen, der folgende Leistungen erbracht hat:
1. Form und HaarwertForm = sehr gut, Haar = gut, keine zuchtausschließenden Fehler lt. Zuchtodnung
2. a) VJP Hasenspur und Nase sehr gut (9-11 Pkt.) Suche, Vorstehen und Führigkeit gut (6-8 Pkt.) und
2. b) HZP Nase und Stöbern hinter der Ente sehr gut (9-11 Pkt.) Suche, Vorstehen und Führigkeit gut (6-8 Pkt.) und
2. c) VGP II.Preis mit Nase Sehr gut (4 Pkt.) oder VJP oder HZP mit Ergebnissen wie vor und VGP im I.Preis mit Nase sehr gut (4 Pkt.)
3. Vbr. oder VswP im II. Preis
4. Härtenachweis
5. Spurlaut oder Lautstöberer bestätigt auf Verbandsprüfungen oder durch zwei anerkannte Richter
HD Röntgen
Im Vorfeld:
Bemühen Sie sich um einen Tierarzt oder eine Tierklinik, die Erfahrung mit HD-Röntgen hat.
Zur Auswertung bitte konventionelle Röntgenaufnahmen einsenden.
Stellen Sie sicher, dass dem Tierarzt oder Ihnen ein VDH-Formularsatz„HD-Röntgenuntersuchung" vorliegt.
Am Tag des Röntgen:
Zum Termin legen Sie dem Tierarzt die Ahnentafel des Hundes und das im Kopfbereich ausgefüllte und unterschriebens HD-Röntgenformular vor.
Hinweis: der Untersuchungstermin wird nicht auf der Ahnentafel eingetragen
Kosten und Weiterleitung der HD-Aufnahme:
Die Röntgenaufnahme wird mit dem VDH Vordruck von der Tierarztpraxis an den Zuchtwart geschickt. Die Kosten für die HD-Aufnahme trägt der Hundebesitzer. Aus Kostengründen sammelt der Zuchtwart zunächst die Aufnahmen und gibt dann zeitverzögert eine größere Sammlung an den Gutachter, Herrn Dr. Lemmer, zur Auswertung. Die Kosten hierfür trägt der VPP e.V. Der Hundebesitzer erhält eine Kopie des HD-Befundes.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren LG-Obmann, den Zuchtwart oder die Geschäftsstelle!
DNA Analyse
Wenn Sie die HD Aufnahme mit dem Vorsatz zur Zuchtzulassung machen lassen, veranlassen Sie bitte gleichzeitig auch einen DNA - Nachweis
(Formblatt bitte beim Zuchtbuchführer anfordern).
Härtenachweis
Zur Beachtung:
Der Härtenachweis ist ein Leistungszeichen des Jagdgebrauchshundverbands und wird dort beim Stammbuchamt registriert. Bitte beachten Sie das Tierschutz- und auch das Jagdgesetz! Der Härtenachweis ist eine Leistung, die in der Jagdpraxis erbracht wird und rechtlich als Jagdausübung gilt.
Die Registrierung:
Das Formular HÄRTEBESCHEINIGUNG (zu beziehen beim LG-Obmann, der Geschäftsstelle oder bei GG-Druck, Dieselstraße 9, 38122 Braunschweig) ist LESERLICH mit allen Angaben und Daten auszufüllen. Bitte die Adresse des Zeugen angeben und die Unterschriften leserlich leisten. Der Richter darf gem. § 106 VGPO keinen eigenen, von ihm ausgebildeten oder gezüchteten Hund richten. Das gilt auch für Nachkommen der ersten Generation dieser Hunde. Er darf außerdem keine Hunde von Züchtern und Führern oder Eigentümern richten, die mit ihm bis zum 3. Grad verwandt, verschwägert oder verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben. Der Antrag wird vom Verbandsverein (Vorsitzender des VPP e.V.) an das Stammbuchamt weitergeleitet. Hierzu bitte einen Freiumschlag für die Weitersendung an das Stammbuchamt beilegen!
Der beantragende Verein ist für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses verantwortlich!
Das Formular muss innerhalb von vier Wochen nach Erbringung beim Stammbuchamt vorgelegt werden. Verspätet vorgelegte Anträge werden mit einem Bußgeld belegt! (Das Bußgeld ist vom Antragsteller zu begleichen!) Dem Antrag ist grundsätzlich ein weiterer Freiumschlag mit der Anschrift des Empfängers des Leistungsnachweises beizufügen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren LG-Obmann!
Zuchtzulassung
Voraussetzungen:
Der Besitzer des angehenden Zuchthundes muss Mitglied des VPP e.V. und Jagdscheininhaber sein
Der Pudelpointer muss im Zuchtbuch des VPP e.V. oder in einem vom VPP e.V. anerkannten Zuchtbuch des Auslandes eingetragen sein
Zum Zeitpunkt des ersten Zuchteinsatzes muss der Hund mindestens 18 Monate alt sein
Form- und Haarwert mindestens „gut" Scherengebiss; Zangengebiss ist noch zugelassen
HD-Befund: A1 - A2 = 0 = HD frei, B1 - B2 = 1 = Grenzfall/ Übergangsform
Das Mindestalter bei der Erstellung der HD-Aufnahme ist 12 Monate
Spurlaut oder Sichtlaut, falls nicht auf einer VJP, HZP oder VGP nachgewiesen, wird eine gesonderte Prüfung gem. § 22 VZPO gleichermaßen anerkannt; sie muss auf der Ahnentafel durch einen Verbandsverein des JGHV bestätigt sein
Mindestens zwei bestandene Verbandsprüfungen, und zwar
VJP und HZP
oder
VJP und VGP
oder
HZP mit Hasenspur und VGP (oder VSwP bzw. VPS)
HZP oder VGP muss mit Stöbern hinter der Ente im deckungsreichen Gewässer durchgeführt worden sein, bzw. es muss ein Nachweis für die Notlösung gem. PO Wasser vorliegen.
Mindestanforderungen für Rüden und Hündinnen:
Hasenspur gut
Nase sehr gut
Vorstehen gut
Stöbern hinter Ente gut
Ist ein Hund mehrere Prüfungen gelaufen, zählt grundsätzlich das beste erreichte Resultat in dem jeweiligen Fach. Die Mindestanforderungen in den Anlagefächern Hasenspur, Nase, Vorstehen und Stöbern hinter der Ente, der Nachweis der Schussfestigkeit und fehlender Wildscheue sowie der Lautnachweis können auch auf sonst nicht bestandenen Verbandsprüfungen erbracht werden.
Härtenachweis
Ein Foto (digital oder konventionell) zur Veröffentlichung im Mitteilungsheft und für das Deckrüdenblatt
Vorgang Zuchtzulassung:
An den Zuchtwart sind folgende Unterlagen zu senden:
Formloses Schreiben Zuchtzulassung
Die Ahnentafel
Alle Prüfungszeugnisse und Leistungsnachweise
Form- und Haarbewertung
HD-Befund
DNA-Nachweis (Formblatt ist beim Zuchtbuchführer anzufordern)
Alle Unterlagen sind im Original, mit jeweils 2 Kopien, dem schriftlichen Antrag hinzuzufügen.
Der Eintrag der Zuchtzulassung erfolgt auf der Ahnentafel durch den Zuchtwart. Die Original-Unterlagen werden an den Hundebesitzer zurückgesandt.
Für Rückfragen steht Ihnen der Zuchtwart gerne zur Verfügung!
Deckschein
Ist ein Deckakt geplant, so muss der Deckrüdenbesitzer rechtzeitig (spätestens bei Beginn der Läufigkeit der zu belegenden Hündin) einen gebührenpflichtigen Deckschein beim Zuchtwart beantragen.
Für die Ausstellung des Deckscheins benötigt der Zuchtwart folgende Angaben:
Angabe der im Zuchtbuch eingetragenen Namen der Elterntiere mit Zuchtbuch-Nr. und (sofern vorhanden) die DGStB-Nr..
Name des Züchters, den Zwingernamen, die Adresse und die Telefonnummer
Der Deckschein wird dann vom Zuchtwart vorausgefüllt. Bitte die Daten prüfen!
Nach erfolgtem Deckakt ist vom Deckrüdenbesitzer das Datum des Deckaktes einzutragen. Der unterschriebene Deckschein ist innerhalb von zwei Wochen in einfacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle, an den Zuchtwart, an den Zuchtbuchführer und an den Schatzmeister zu senden.
Die Gebühr für den Deckschein wird durch den Schatzmeister erhoben
Die Beantragung des Deckscheins löst die Erstellung einer Bestätigung für den Tierarzt aus, dass die Bedingungen des Tierschutzgesetzes zum Kupieren von Ruten erfüllt sind.
Die Höhe der Deckentschädigung wird zwischen Züchter und Deckrüdenbesitzer vor dem Deckakt vereinbart. Empfohlen wird für jeden Welpen im Abgabealter von 7-8 Wochen eine Deckentschädigung in Höhe von max. 10 % des aktuellen Welpenpreises zu vereinbaren.
Wurfeintragung
Bei Erwartung des Wurfes
Beim Zuchtbuchführer ist eine Eintragungsurkunde zu beantragen; dieses Formblatt kann für weitere Würfe kopiert werden
Wenn der Wurf da ist
Die Eintragungsurkunde ist detailliert auszufüllen; i.d.R. liegen die Angaben über die Elterntiere dem Zuchtbuchführer vor.
Eintragung der zum Zeitpunkt der Antragsstellung lebenden Welpen
erst die Rüden; alphabetisch nach den Namen
dann die Hündinnen, ebenfalls alphabetisch
die Farbe und Behaarung ist zu benennen
flächige weiße Abzeichen sind zu dokumentieren
Die Namen aller Hunde eines Wurfes müssen mit dem gleichen Buchstaben beginnen.
Die Buchstabenfolge (mit „A" beginnend für den 1. Wurf) bezieht sich auf den Zwinger, nicht auf die zur Zucht verwendete Hündin. Der Name soll das Geschlecht des Hundes erkennen lassen.
Wird das Alphabet von einem Züchter ein zweites Mal begonnen, so ist darauf zu achten, dass alle schon mal verwendeten Namen mit römisch II zu ergänzen sind. Dies ist Vorschrift des JGHV!
Es ist der eingetragene und geschützte Zwingernamen zu verwenden.
Handelte es sich um eine Kaiserschnittgeburt, so soll dies auf der Rückseite der Eintragungsurkunde vermerkt werden.
Wird die Hündin erstmalig zur Zucht eingesetzt, ist die Original-Ahnentafel mit einzureichen.
Der Eintragungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung dem Zuchtbuchführer -möglichst maschinenschriftlich- einzureichen; alle drei Schriftstücke sind vom DECKRÜDENBESITZER und vom ZÜCHTER zu unterschreiben.
Die Eintragungsurkunde löst das Erstellen der Ahnentafeln aus.
Der Zuchtbuchführer sendet eine Kopie der Eintragungsurkunde mit Nennung der Eintragungs-Nr. an den Züchter zurück.
Eine Kopie des Verzeichnis der Welpen (Namen und Eintragungs-Nr.) mit der Nennung der Welpenkäufer und deren Adresse ist an die Geschäftsstelle zu senden.
Die Meldung muss binnen fünf Wochen nach dem Werfen der Hündin dem Zuchtbuchführer zur Eintragung des Wurfes vorliegen, damit die Ahnentafeln rechtzeitig ausgestellt werden können.
Verstoßen Deckrüdenbesitzer und Züchter gegen die Zuchtordnung oder werden falsche oder nicht alle Zeugnisse vorgelegt, so besteht kein Anspruch auf Eintragung in das Zuchtbuch.
Bei nicht fristgerechter Einreichung der Eintragungsurkunden besteht kein Anspruch auf termingerechte Ausstellung zum Abgabezeitpunkt der Welpen.
Für Welpen nach Elterntieren ohne Zuchtzulassung erfolgt kein Eintrag ins Zuchtbuch.
Für Rückfragen steht Ihnen der Zuchtbuchführer gerne zur Verfügung!
Wurfabnahme
Die Wurfabnahme wird vom Zuchtwart, dem Landesgruppenobmann, dem Zuchtbeauftragten der Landesgruppe oder einer beauftragten Person in der siebten / achten Woche durchgeführt.
Über die Abnahme ist ein Protokoll (Formular wird vom Verein PP e.V. gestellt) zu verfassen und vom Züchter und Zuchtwart (Zuchtbeauftragten/Beauftragten) zu unterzeichnen. Dieses Protokoll ist mit der Wurfmeldung einzureichen. Auch diese Formulare werden in der Zuchtbuchstelle verwahrt.
Edgar Heyne -HZP Zulassungskriterien
II. Zulassungskriterien:
1. Bestandene VJP mit mindestens 6 Arbeitspunkten in den jeweiligen Anlagefächern (gute Leistungen)
2. Keine Zuchtausschließenden Wesensmängel auf der VJP (z.B. Schussempfindlichkeit u. a.)
3. Keine sonstigen Zuchtausschließenden Merkmale auf VJP ( z.B. Augenfehler, Gebissfehler, Hodenfehler u. a.)
Ausnahme von den Zulassungskriterien II. Nr. 1-3 – VJP-:
Hunde die gem. VZPO § 4 Abs. (2) und (3) gewölft sind und noch keine VJP absolviert haben (Alter !) können im Einzelfall bei Einhaltung der sonstigen Zulassungskriterien gemeldet werden. Die Entscheidung trifft die Landesgruppenleitung in Verbindung mit den Zulassungskriterien.
4. Vorauslese durch die Landesgruppenleitung für Form- und Haar (rassetypischer PP)
- Vorbewertung auf Basis des Form- und Haarbewertungsbogens (Zuchtordnung) in vereinfachter Form.
Mindestbewertung gut/gut gem. Zuchtordnung. Keine Zuchtausschließenden Mängel (z.B. Kurzhaarigkeit)
Durchführung: im Rahmen einer Wassersichtung / -Übungstag / - Test der Landesgruppen
spätestens am letzten Augustwochenende
5. Vorauslese durch die Landesgruppenleitung am Wasser auf Basis der VZPO -Wasserarbeit- des JGHV in Verbindung mit anderen länderspezifischen /behördlichen Rahmenbedingungen. Prüfungsfächer gem. VZPO m.l.E. als Wasserübungstag / -Sichtung oder Wassertest (länderspezifisch).
Keine Zuchtausschließenden Wesensmängel (z.B. Schussempfindlichkeit; Scheue a. d. lebenden Ente u. a.)
Bestandene Prüfungsfächer am Wasser gem. VZPO m.l.E. mindestens 6 Arbeitspunkte in allen relevanten Wasserfächern (gute Leistungen). Die qualifizierten PP werden unter Beachtung der jeweiligen E-H Ausschreibung berücksichtigt bzw. genannt.
Durchführung: im Rahmen einer Wassersichtung / -Übungstag / -Test der Landesgruppen spätestens am letzten Augustwochenende.
Nennung zur E-H spätestens am 1.September.